Auch Substituierte haben ein Recht auf respektvolle Behandlung!

Arzt

Die Substitutionsbehandlung in Deutschland ist fast 30 Jahre alt. Vieles ist in dieser Zeit verändert worden. Doch wie steht es hier um das Arzt-Patient-Verhältnis? (von Claudia Schieren, Andreas Kramer und Marco Jesse)

Welche Rechte haben Patient_innen, genauer gesagt Substitutionspatient_innen? Der Gesetzgeber hat diese Frage mit dem Patientenrechtegesetz beantwortet, das unterschiedliche Gesetze und Urteile hierzu zusammenfasst. Dazu heißt es im Leitfaden „Patientenrechte in Deutschland“ des Bundesgesundheitsministeriums:

Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention haben die Würde und Integrität des Patienten zu achten, sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf Privatheit zu respektieren. Patient und Arzt haben das gemeinsame Ziel, Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Eine vertrauensvolle Verständigung zwischen Arzt und Patient ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Behandlung.

Die Chancen, die eine Patienten-Arztbeziehung bietet, wenn sie als eine echte Behandlungs- und Entscheidungspartnerschaft verstanden wird, sollten deshalb konsequent genutzt werden. Dem persönlichen Gespräch zwischen Patient und Arzt kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil sich dadurch Respekt, Vertrauen und Kooperation im Behandlungsverhältnis entwickeln können.

Der Patient hat Anspruch auf angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung.“

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„Ich bin mehr als HIV“ – Petes zweiter Frühling

Zeichnung von Petes Sohn für seine Mama: “Du bist die beste Mutter der Welt!” (Foto: DAH)

Zeichnung von Petes Sohn für seine Mama: “Du bist die beste Mutter der Welt!” (Foto: DAH)

Pete ist HIV-positiv – und obwohl die Diagnose längst kein Todesurteil mehr ist, haben Menschen wie sie immer noch mit Vorurteilen und Diskriminierung zu kämpfen. Doch Pete hat noch ein ganz anderes „Problem“: Sie kommt nicht aus Deutschland.

Petes Lächeln ist furchtbar ansteckend. Es fängt bei ihren eisblau blitzenden Augen an, wandert weiter über die unzähligen Lachfältchen und mündet in ihren weit angehobenen Mundwinkeln, die schneeweiße Zähne freigeben. „Ich bin sehr glücklich, seit ich hier bin“, sagt Pete (Name geändert, Anm. d. Red.) und schiebt einen Satz hinterher, der auf den ersten Blick so gar nicht in den Kontext passen will: „Ich habe so viele tolle Menschen kennengelernt – und ich weiß nicht, ob ich dieses Glück auch hätte, wenn ich kein HIV hätte.“ Da ist es wieder, dieses unnachahmliche Lächeln – es ist das Einzige an Pete, das ansteckend ist.

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Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert HIV-Tests bei Einstellungsuntersuchungen

Viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen testen Bewerber in der Einstellungsuntersuchung auf HIV, auch in andere Branchen kommt dies noch immer vor.
HIV-Test bei der Einstellungsuntersuchung: fachlich unsinnig und diskriminierend

HIV-Test bei der Einstellungsuntersuchung: fachlich unsinnig und diskriminierend

Unnötigerweise, denn die HIV-Infektion spielt im Job keine Rolle, eine Übertragung im Arbeitsalltag ist nicht möglich. Der Nationale AIDS-Beirat hat sich gegen diese Tests ausgesprochen. Der DGB plädiert im Gespräch mit der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) für ein gesetzliches Verbot.

Dazu sagt DAH-Vorstand Manuel Izdebski anlässlich des heutigen Welt-Aids-Tages:

„Wir fordern alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen auf, diese ausgrenzende Praxis endlich zu beenden. Ein HIV-Test bei der Einstellungsuntersuchung ist fachlich unnötig und diskriminierend. Menschen mit HIV können in jedem Beruf arbeiten und alle Tätigkeiten ausüben.“

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