Menschen mit Behinderung
معلولین و تقاضای صدور کارت با علائم ویژه، جهت کمکهای انسانی به آنها

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Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Altersbedingte Krankheiten oder Beeinträchtigungen werden nicht als Behinderung anerkannt. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen ist deren Gesamtauswirkung maßgeblich.

Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist als Grad der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis 100 festzustellen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Gesamtgrad der Behinderung von wenigstens 50.

Menschen mit Behinderungen wird auf der Grundlage des Schwerbehindertenrechts die Möglichkeit eines Ausgleichs von Nachteilen im alltäglichen Leben gewährt. Voraussetzung ist die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens auf Feststellung einer Behinderung. Das kann nur auf Antrag erfolgen. In Berlin ist dafür das Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig.

Kundencenter im Versorgungsamt

Das Kundencenter des Versorgungsamtes finden Sie im Erdgeschoss der Sächsischen Str. 28, in 10707 Berlin-Wilmersdorf.

Öffnungszeiten:
Montag & Dienstag von 9.00 – 15.00 Uhr,
Donnerstag von 9.00 – 18.00 Uhr,
Freitag von 9.00 – 13.00 Uhr

Fahrverbindung:
U3 oder U7 bis Fehrbelliner Platz (Fahrstuhl)
oder Bus 101, 104, 115 bis Fehrbelliner Platz.

Bitte beachten Sie die telefonischen Sprechzeiten!
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 7.00 – 19.00 Uhr.
Zu Schwerbehindertenangelegenheiten über Telefon: 90229 – 6464
Zum Sonderfahrdienst / Wertmarken über Telefon: 90229 – 64 33
oder über das Bürgertelefon 115

Sächsische Straße 28, D-10707 Berlin
Sächsische Straße 28 D-10707 Berlin

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