Abschiebung trotz Krankheit

photocasekuaj56wm56189191Die Asylpakete 1 und 2 verschärfen die ohnehin schwierige Situation von Flüchtlingen. Auch die Lage Geflüchteter mit HIV könnte sich verschlechtern. Tanja Gangarova, DAH-Referentin für Migration, erinnert im Interview daran, dass das Menschenrecht auf Gesundheit bedingungslos gelten sollte.

Dieser Beitrag erschien zuerst im Magazin HIV & more 1/2016.

Frau Gangarova, stimmt es, dass auch Kranke in Zukunft leichter abgeschoben werden können?

Ja. Als Abschiebehindernis zählen nach dem Gesetzesentwurf nur lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. Dass die Bundesregierung psychologische Gutachten nicht mehr anerkennen will und posttraumatische Belastungsstörungen nicht als schwere Erkrankung ansieht, verdeutlicht die Härte des Vorgehens.

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„Ich wollte nicht zulassen, dass man so mit mir umgeht“

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Weil Michael W.* während seiner sechsjährigen Haft in Bayern trotz Indikation nicht substituiert wurde, klagte er und ging durch alle Rechtsinstanzen. Nun liegt seine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir haben mit Michael W. gesprochen.

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