Angst vor Ansteckung: Viele HIV-Patienten werden von Ärzten abgewiesen

HIV-Infizierte in Deutschland müssen oft schlechte Erfahrungen mit Ärzten machen: Nach FOCUS-Informationen verweigern einige Praxen ihnen sogar die Behandlung – zum Teil mit hanebüchenen Begründungen.

Jedem fünften HIV-Patienten wurde nach FOCUS-Informationen schon einmal die ärztliche Behandlung verweigert. Die meisten Probleme gab es mit Frauen- und     Zahnmedizinern, wie eine Umfrage der Deutschen Aidshilfe ergab. Sie hatte rund 1150 HIV-Positive befragt.

Eine Stichprobe bei 20 zufällig ausgewählten Zahnärzten in Deutschland bestätigte die Vorbehalte der Patienten: 45 Prozent der Zahnärzte behandeln HIV-positive Patienten nur am Ende der Sprechstunde. Eine Zahnarzthelferin aus Bremen erklärte, ein Raum dürfe nach einem HIV-positiven Patienten aus hygienischen Gründen für einige Stunden nicht benutzt werden. In einer Leipziger Praxis hieß es sogar, man könne HIV-Patienten nicht behandeln, da das Gerät dafür fehle.

Risiko einer Ansteckung „sehr gering“

Der Bundesärztekammer zufolge sind aber für die Behandlung von HIV-positiven Patienten weder eigene Geräte noch besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig.

Das Robert Koch-Instituts schätzt das Risiko als „sehr gering“ ein. Bislang gibt es nur einen Zahnarzt in Deutschland, der sich bei einer Behandlung mit HIV infiziert haben könnte.

Quelle: Focus

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HIV & Recht (Ratgeber)

Dürfen Ärzte die Operation von HIV-Patienten ablehnen?

Für HIV Patienten gibt es keine anderen Maßnahmen zu treffen als für jeden anderen Patienten auch …. gründliche Hygiene im OP und gründliche Reinigung und Sterilisation der verwendeten Instrumente und Geräte sollten Standard sein !
Für Komplikationen, falls solche HIV bedingt entstehen könnten, hat jede Klinik die Möglichkeit einen versierten Kollegen hinzuzuziehen oder einen in eine andere kompetente Klinik zu verlegen.

Antwort von der Krankenkasse:

Die vorliegende HIV-Infektion bedingt, dass Sie in der präoperativen Bewertung als Patient mit erhöhtem Operationsrisiko eingestuft werden.
Dies erfordert nach anästhesiologischen Standards auch eine Bereitstellung von umfangreichem Equipment, um diese Risiken ggf. beherrschen zu können.
Kann ein Arzt das nicht gewährleisten, darf er die Operation nicht durchführen, nicht zuletzt, weil er im Zweifelsfall sogar haftungsrechtlich dafür belangt werden kann. Weiterhin kann er beim Auftreten von Komplikationen, die im Rahmen der Risikoeinschätzung nach medizinischem Ermessen vorhersehbar waren, und dann wegen fehlender Ausstattung die Beherrschung der Komplikation nicht möglich war, sogar seine Berufserlaubnis verlieren.

Was lerne ich nun hieraus:

HIV-Infizierten werden diskriminiert. Eine generelle Ablehnung der Operation, ohne die Hintergründe der HIV-Status bzw. Krankheitsbild zu wissen bzw. zu erfragen, ist für mich eine reine Diskriminierung.

Komplikationen während einer Operation können überall entstehen. Viele kleine Kliniken können diese Komplikationen gar nicht abdecken und führen trotzdem diese Operationen durch, wenn sie die Risiken vorher ausschließen können.

Wegen der evtl. Regressansprüchen darf leider jeder Arzt die Operationen von HIV-Patienten ablehnen, der die Risiken nicht abschätzen kann. „Ratgeber Forum“