Bewährungsstrafe für HIV-Übertragung

Gericht

GERICHTSURTEIL

Das Aachener Landgericht hat einen HIV-positiven Mann, der seine Partnerin beim Sex ohne Kondom infizierte, wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Damit sah zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte eine Strafkammer bei einer tatsächlich erfolgten HIV-Übertragung keinen bedingten Tatvorsatz und damit keine gefährliche Körperverletzung gegeben. Weniger juristisch formuliert: Das Gericht erkannte an, dass der Mann nicht aus böser Absicht, sondern aus Angst auf Kondome verzichtet hatte.

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