Berlin/Erfurt – Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung HIV-Infizierter begrüßt. Der Sechste Senat hatte am Donnerstag in Erfurt entschieden, dass HIV-infizierte Arbeitnehmer nicht allein wegen ihrer Krankheit entlassen werden dürften (6 AZR 190/12).
Geklagt hatte ein chemisch-technischer Assistent, der 2010 von einem Arzneimittelhersteller für die Arbeit im Reinraum eingestellt worden war. Als der Arbeitgeber jedoch von der HIV-Infektion des Mannes erfuhr, kündigte er ihm noch während der Probezeit. Den Richtern zufolge sei eine HIV-Infektion allerdings nach den Gleichbehandlungsgrundsätzen einer Behinderung gleichzusetzen. Damit stünden die Betroffenen unter besonderem Diskriminierungsschutz. Dies treffe auch für die Probezeit zu. Ein Rauswurf wegen einer HIV-Infektion stelle somit eine unmittelbare Benachteiligung dar und sei daher unwirksam.
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