BAG erschwert Kündigung von HIV-Infizierten

phote: Jan-Philipp Strobel / DPA

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Arbeitsrecht:
BAG erschwert Kündigung von HIV-Infizierten

Eine HIV-Infektion ist arbeitsrechtlich einer Behinderung gleichzusetzen. Damit stehen Betroffene unter besonderem Diskriminierungsschutz, sagt das Bundesarbeitsgericht.

ERFURT. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung von HIV-Infizierten erschwert. Eine HIV-Infektion sei einer Behinderung gleichzusetzen, entschied der Sechste Senat am Donnerstag in Erfurt. Damit stünden die Betroffenen unter besonderem Diskriminierungsschutz.

Dies treffe auch für die Probezeit zu. Eine Entlassung wegen einer HIV-Infektion stelle somit eine unmittelbare Benachteiligung dar.

Über die Klage eines chemisch-technischen Assistenten entschieden die obersten Arbeitsrichter jedoch nicht. Sie verwiesen den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht in Berlin. Der Kläger war von einem Arzneimittelhersteller für die Arbeit im Reinraum eingestellt worden. Als der Arbeitgeber jedoch von der HIV-Infektion erfuhr, kündigte er dem Mann noch während der Probezeit. (dpa)

Bundesarbeitsgericht: Az.: 6 AZR 190/12

ÄrzteZeitung

Viel Lob für HIV-Urteil des Bundesarbeits­gerichtes

Berlin/Erfurt – Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung HIV-Infizierter begrüßt. Der Sechste Senat hatte am Donnerstag in Erfurt entschieden, dass HIV-infizierte Arbeitnehmer nicht allein wegen ihrer Krankheit entlassen werden dürften (6 AZR 190/12).

© Josep Lago / AFP / Getty Images

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Geklagt hatte ein chemisch-technischer Assistent, der 2010 von einem Arzneimittel­hersteller für die Arbeit im Reinraum eingestellt worden war. Als der Arbeitgeber jedoch von der HIV-Infektion des Mannes erfuhr, kündigte er ihm noch während der Probezeit. Den Richtern zufolge sei eine HIV-Infektion allerdings nach den Gleichbehandlungs­grundsätzen einer Behinderung gleichzusetzen. Damit stünden die Betroffenen unter besonderem Diskriminierungsschutz. Dies treffe auch für die Probezeit zu. Ein Rauswurf wegen einer HIV-Infektion stelle somit eine unmittelbare Benachteiligung dar und sei daher unwirksam.
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