Arbeitnehmer müssen im Regelfall nicht über eine HIV-Infektion informieren.
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München/Köln. Der Arbeitnehmer unterliegt keiner Mitteilungspflicht über Krankheiten gegenüber seinem Arbeitgeber. Auch in Bewerbungsgesprächen muss er nicht auf diesbezügliche Fragen antworten, sondern darf sogar lügen.
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine HIV-Infektion mitzuteilen. Der Arbeitgeber hat keinen Rechtsanspruch darauf, etwas über Krankheiten der Mitarbeiter zu erfahren.
Mitteilungspflicht nur bei Ansteckungsgefahr
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, nämlich dann, wenn die Gefahr besteht, einen Dritten anzustecken. Dann müssen Mitarbeiter ihren Vorgesetzten in Kenntnis setzen. Das betrifft beispielsweise Berufe wie Ärzte, Krankenschwestern und Angestellte in der Medikamentenherstellung, teilt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München mit.
Ansonsten sind auch im Bewerbungsgespräch alle Fragen nach einer HIV-Infektion oder einer AIDS-Erkrankung tabu. ‚Fragt der Personaler danach, darf der Bewerber sogar lügen‘, erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Sie rät auch dazu, im Job lieber nichts zu erzählen. Denn die Gefahr sei groß, dass die Infizierten anschließend benachteiligt würden. (mp)
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