„Drogenabhängigkeit ist keine Sünde“

Marlene Mortler 2012 - Henning Schacht

Marlene Mortler ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (Foto: Henning Schacht; Lizenz: cc-by-sa 3 Germany)

Vom 19. bis 21. April findet in New York eine Sondersitzung der Vereinten Nationen zu den weltweiten Drogenproblemen statt. Wir sprachen mit Marlene Mortler, Bundesdrogenbeauftragte und Leiterin der deutschen Delegation*

Frau Mortler, nach 1998 ist es das zweite Mal, dass sich die UN-Generalversammlung in einer Sondersitzung (UNGASS) zur weltweiten Drogenpolitik beraten und die Ergebnisse in einem Abschlussdokument festhalten wird. Mit welcher Haltung geht Deutschland in die Verhandlungen?

Wir haben in der EU eine gemeinsame Position. Entscheidend ist für uns, die Gesundheit des Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Drogenabhängigkeit ist keine Sünde, sie ist eine Gesundheitsstörung, und zwar eine heilbare. Deshalb ist es uns auch so wichtig, dass die Schadensreduzierung – also Harm Reduction – im Abschlussdokument ausreichendes Gewicht erhält. Dazu gehören Maßnahmen wie die Opiatsubstitutionstherapie. International können wir unsere jahrelange und überaus breite Erfahrung in diesem Bereich einbringen. Auch die Förderung von Alternativen zum Drogenanbau in den Drogenanbauländern ist ein wichtiger Eckpfeiler der europäischen Drogen- und Suchtpolitik. Deutschland ist hier einer der Vorreiter.

„Eine drogenfreie Welt ist eine schöne Vision, aber leider keine Realität“

Auf der UNGASS 1998 lautete der Slogan noch „Eine drogenfreie Welt – wir können es schaffen!“. Wie realistisch ist ein gemeinsames Dokument, das nicht mehr von einer „Welt ohne Drogen“ und nur von Repression ausgeht, sondern auch von Harm Reduction?

Eine drogenfreie Welt ist eine schöne Vision, aber leider keine Realität. Davon geht auch der vorliegende Entwurf eines Abschlussdokuments der UNO aus. Im Fokus steht der gesundheitsbezogene Ansatz. Drogenabhängige Menschen brauchen eine adäquate Behandlung ihrer Erkrankung. Dabei geht es auch darum, weitere Gesundheitsschäden, etwa durch Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder Aids, zu vermeiden.

Wie steht Deutschland zur Todesstrafe für Drogendelikte, die es in vielen Ländern noch gibt?

Wir lehnen die Todesstrafe entschieden ab! Sie ist menschenverachtend und hat mit unseren Grundwerten nichts zu tun. Eine große internationale Mehrheit steht hinter dieser Haltung. Ich wünsche mir, dass es künftig gelingt, auch die letzten Verfechter der Todesstrafe von unserer Haltung zu überzeugen.

In nur sechs von 16 Bundesländern gibt es Drogenkonsumräume, es fehlt an substituierenden Ärzt_innen, und nur ein einziges Gefängnis in Deutschland verfügt über einen Spritzenautomaten. Was tun Sie, damit Harm Reduction auch bei uns noch weiter umgesetzt wird?

Hier sind vor allem die Kommunen und Bundesländer gefragt. Sie müssen die entsprechenden Angebote schaffen, jeweils so, wie es bei den Gegebenheiten vor Ort sinnvoll ist. Hierzu rufe ich auf vielen Veranstaltungen auf, bringe die Akteure zusammen und diskutiere mit den Verantwortlichen. Beim Thema Substitutionsbehandlung machen wir selbst gerade sehr viel, um die Versorgung, gerade auch im ländlichen Raum, besser zu gewährleisten und Ärzte zu motivieren, diese erfolgreiche Behandlung durchzuführen. Das Bundesgesundheitsministerium bereitet gerade eine entsprechende Verordnung vor.

„Drug Checking ist mit deutschem Recht nicht vereinbar“

In anderen Ländern können Konsument_innen ihre Drogen auf deren Zusammensetzung untersuchen lassen. Laut Badischer Zeitung lehnt das Gesundheitsministerium solche Angebote ab. In Hessen hingegen steht Drug Checking sogar im Koalitionsvertrag. Wie stehen Sie dazu?

„Drug Checking“ ist nach wie vor nicht mit deutschem Recht vereinbar. Das hat Gründe. Es muss unter anderem auf jeden Fall vermieden werden, dass potenzielle Konsumenten den Eindruck bekommen, eine „geprüfte“ Substanz sei ungefährlich. Illegale Drogen sind ja gerade deshalb verboten, weil sie schwere Gesundheitsschäden und Abhängigkeiten verursachen können. Wir dürfen hier nichts verharmlosen. Daher setzen wir zum Beispiel beim Thema „Legal Highs“, also bei den ständig veränderten und neu auf den Markt drängenden „neuen psychoaktiven Stoffen“ auf ein umfassendes Verbot, um die Menschen vor gesundheitlichen Schädigungen zu bewahren.


von Holger Sweers (18. April 2016)
Quelle: Deutsche AIDS-Hilfe | magazin.hiv